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Fahrerlaubnis A, A2, A1, AM und Mofa
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Motorradausbildung:
Wir begleiten Sie richtig. Bei jedem Wetter! |
v. links: Markus S. (Fahrschüler) u. Udo Wichmann |
Fahrerlaubnis A
Mindestalter: 25 Jahre
Einschlussklassen: A1, A2, AM
Vorbesitz:- |
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Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
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Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
| | Von A1 | Von A2 |
| Überland | 5 | 3 | 3 |
| Autobahn | 4 | 2 | 2 |
| Beleuchtung | 3 | 1 | 1 |
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Die Prüfung
Theorie:
30 Fragen bei Ersterwerb
max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht
bestanden, wenn 2 x 5 FP)
20 Fragen bei Erweiterung max. 6 FP
Praxis:
60 Minuten Prüfungszeit (A1=45 Min.)
Fahrtechnische Vorbereitung vor
Antritt der Prüfungsfahrt,
inner- und außerorts, evntl. Autobahn,
6 von 9 Grundfahraufgaben
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Fahrerlaubnis A2
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: A1, AM
Vorbesitz: -
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Krafträder mit:
- Motorleistung von mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW
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Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
| | Von A1 |
| Überland | 5 | 3 |
| Autobahn | 4 | 2 |
| Beleuchtung | 3 | 1 |
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Die Prüfung
Siehe Fahrerlaubnis A. Von A2 zu A wird eine praktische Prüfung vorausgesetzt.
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Fahrerlaubnis A1
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: AM |
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Motorräder (Leichtkraft-Räder) bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
Unter 18 Jahren bis max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
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Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
| Überland | 5 |
| Autobahn | 4 |
| Beleuchtung | 3 |
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Die Prüfung
siehe Fahrerlaubnis A
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Fahrerlaubnis AM
Mindestalter: 16 Jahre |
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Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen
Verbrennungsmotoren)
oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
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Die Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
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Die Prüfung
Theorie: siehe A-Klassen
Praxis:
30 Minuten Prüfungszeit, meist
nur innerorts, Fahrtechnische
Vorbereitung vorAntritt der Prüfungsfahrt,
4 von 7 Grundfahraufgaben
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Fahrerlaubnis Mofa
Mindestalter: 15 Jahre |
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Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
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Die Ausbildung
Theorie: 6 Doppelstunden
Praxis: 90 Min. Grundausbildung
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Die Prüfung
Theorie: 20 Fragen, max. 7 Fehlerpunkte
Praxis: entfällt
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Wissenswertes:
- Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden
die Klassen A1, A2, A und B für zwei Jahre
auf Probe erteilt. Die Klassen AM und L
unterliegen der Probezeit-Regelung. Bei
groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (AFS)
angeordnet. Die Probezeit verlängert sich
dann um weitere zwei Jahre
- Bei Vorbesitz der Klasse A! (alt 1b) genießen Erwerber der Klasse A und Ab
die Bonusregelung zu den Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
- Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt,
darf nach Umtausch in den Kartenführerschein
auch leistungsunbegrenzte Krafträder fahren.
- Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem
01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch
In den Kartenführerschein auch Klasse A1.
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf
Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
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